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ARBEITSRECHT
Beschäftigung von Altersrentnern
Die „einfache“ Lösung für den Fachkräftemangel
Ausgangslage
Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine Regelung, die zunächst wenig Beachtung fand: Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner wurden deutlich erhöht auf 44.590 Euro pro Jahr in 2020 (2021 und 2022: 46.060 Euro pro Jahr).
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