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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Bestimmtheit des Antrags auf Elternzeit
Vor dem LAG Düsseldorf (Urt. v. 26.3.2021 – 6 Sa 746/20, rk.) klagte eine Sales Representative auf Teilzeit während der Elternzeit. In Erwartung ihres zweiten Kindes mit einem für den 25.9.2019 errechneten Geburtstermin stellte sie am 25.6.2019 auf einem Vordruck des Arbeitgebers einen Antrag auf Elternzeit für die Dauer von 24 Monaten.
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