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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit?
Ein Anbieter von Flusskreuzfahrten beschäftigte eine Stadtführerin und Reiseleiterin, die bereits das Rentenalter überschritten hatte. Außer ihr war noch eine weitere Angestellte als Reiseleiterin beschäftigt. Am 31.3.2020 trat in Passau eine Allgemeinverfügung in Kraft, die das Anlegen von Personenschiffen im gesamten Stadtgebiet verbot, ebenso wie das Angebot von Stadtführungen.
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