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AKTUELL - Brennpunkt
Betriebsübergang und Leiharbeit
Wie § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB belegt, können Betriebe durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übertragen werden mit der Folge, dass dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt.
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