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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Bonus bei unterlassener Zielvereinbarung
Es kommt in der Praxis sehr häufig vor, dass die Arbeitsvertragsparteien einen Bonus vereinbaren, der von der Erreichung bestimmter, für das jeweilige Kalenderjahr zu vereinbarender Ziele abhängt. Wenn eine solche Zielvereinbarung unterblieben ist, stellt sich regelmäßig die Frage, in welcher Höhe der Bonus zu zahlen ist.
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