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BLICKPUNKT
Bußgeldrisiken für Arbeitgeber und Vorgesetzte
DSGVO
1 Risiken für Unternehmen!
Art. 83 DSGVO sanktioniert Verstöße gegen Pflichten, die datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter treffen. Damit sind – jedenfalls im geschäftlichen Kontext – vor allem Unternehmen mögliche Adressaten von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Die Sanktionen müssen „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, Art.
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