1 Risiken für Unternehmen!
Art. 83 DSGVO sanktioniert Verstöße gegen Pflichten, die datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter treffen. Damit sind – jedenfalls im geschäftlichen Kontext – vor allem Unternehmen mögliche Adressaten von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Die Sanktionen müssen „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, Art. 83 Abs.1 DSGVO. Bei Verstößen gegen die komplexen Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts sieht die Vorschrift Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
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Tim Wybitul

Clemens Ganz

· Artikel im Heft ·
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