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 Bild: Bernulius/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
BLICKPUNKT

Bußgeldrisiken für Arbeitgeber und Vorgesetzte

DSGVO

1 Risiken für Unternehmen!

Art. 83 DSGVO sanktioniert Verstöße gegen Pflichten, die datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter treffen. Damit sind – jedenfalls im geschäftlichen Kontext – vor allem Unternehmen mögliche Adressaten von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Die Sanktionen müssen „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, Art.

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