Bußgeldrisiken für Arbeitgeber und Vorgesetzte

DSGVO

Der Beschäftigtendatenschutz ist ein wichtiger Teilbereich des Datenschutzrechts. In der Praxis verfügen Arbeitgeber in aller Regel über umfangreiche personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten. Die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen setzt umfassende Datenverarbeitungen voraus. Dementsprechend birgt die unzulässige Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten für Arbeitgeber nicht unerhebliche Risiken.

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 Bild: Bernulius/stock.adobe.com
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1 Risiken für Unternehmen!

Art. 83 DSGVO sanktioniert Verstöße gegen Pflichten, die datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter treffen. Damit sind – jedenfalls im geschäftlichen Kontext – vor allem Unternehmen mögliche Adressaten von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. Die Sanktionen müssen „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein, Art. 83 Abs.1 DSGVO. Bei Verstößen gegen die komplexen Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts sieht die Vorschrift Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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Tim Wybitul

Tim Wybitul
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Latham & Watlins

Clemens Ganz

Clemens Ganz
wissenschaftlicher Mitarbeiter, Latham & Watkins

· Artikel im Heft ·

Bußgeldrisiken für Arbeitgeber und Vorgesetzte
Seite 328 bis 332
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