Compliance bei Dienstreisen

Fürsorge, Haftung und Arbeitszeit
Die Globalisierung bringt es mit sich, dass Mitarbeiter zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben immer häufiger unterwegs („auf Reisen“) sind: Kurztrips ins In- und Ausland, mehrwöchiges Arbeiten in anderen Ländern sowie ständige oder längere Auslandsaufenthalte und Reisen als Teil des Jobs (insb. bei Führungskräften) – der heutige Arbeitnehmer ist längst nicht mehr nur an seinen Schreibtisch gefesselt.
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 Bild: Sven Krautwald/stock.adobe.com
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1 Begriff der Dienstreise

Neben vielen Vorteilen, die ein räumlich flexibler Arbeitseinsatz mit sich bringt, existieren auch eine Reihe von rechtlichen Problemen, insbesondere arbeitsrechtlicher Natur. Das gilt etwa bei Reisen in Gebiete, in denen eine erhöhte Gefährdungslage existiert, allgemeinen Haftungsfragen aber auch arbeitszeitrechtlichen Problemen oder Fragen der Vergütung von Reisezeiten/Dienstreisen. Die hieraus entstehenden Compliance-Risiken sollten Arbeitgeber stets im Auge behalten und versuchen, Best-Practice-Ansätze zu beherzigen.

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Markulf Behrendt

Markulf Behrendt

Julia Zange

Julia Zange

· Artikel im Heft ·

Compliance bei Dienstreisen
Seite 695 bis 699
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