Corona-Schnelltests in Unternehmen

#WirtschaftTestet

Die Autoren haben in AuA 4/20, S. 200 ff. die Grundzüge des Pandemie-Arbeitsrechts dargestellt. Dabei wurde auch eine Pandemie-Betriebsvereinbarung empfohlen, die in AuA 1/21, S. 20 ff. vorgestellt wurde. Aktuell rückt die betriebliche Testpflicht in den Fokus, die hier näher beleuchtet werden soll aus Sicht von Inhouse Labour Lawyern, die viral zu Seuchenrechtlern mutierten. Viele Antigen-Schnelltest-Produkte dürfen erst nach Zulassung am 16.3.2021 von Unternehmen genutzt werden. Laut Umfrage machen zzt. ca. 61 % der Arbeitgeber Testangebote, die ca. 20–40 % der Beschäftigten auch real nutzen.

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 Bild: Dmitry Kovalchuk/stock.adobe.com
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Grundlage und Hintergrund

Zur Bekämpfung der Pandemie in den Unternehmen und Betrieben hat sich die Exekutive jetzt nach

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

Boris Wein

Boris Wein
Rechtsanwalt, Mannheim

· Artikel im Heft ·

Corona-Schnelltests in Unternehmen
Seite 32 bis 36
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Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)

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Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die

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Betriebliches Verhalten

Die Nichtbeachtung von nach § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB im Einzelfall billig angeordneten betrieblichen