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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Corona-Sonderzahlung bei Altersteilzeit
In diesem Fall des LAG Hamm (Urt. v. 9.2.2022 – 9 Sa 1031/21, Rev. eingelegt unter dem Az. 9 AZR 129/22) begehrte ein Sparkassenbeschäftigter die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung gem. TV Corona-Sonderzahlung 2020. Er befand sich seit dem 1.5.2019 in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis (Blockmodell), wobei die Freistellungsphase am 1.8.2020 begann.
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