Hier geht es um Sonderzahlungsansprüche während der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Zwar sind die Tarifverträge rund um die Förderung der Altersteilzeit ausgelaufen, da die Personaldecke im öffentlichen Dienst nach und nach dünner geworden ist und das tarifpolitische Ziel der Tarifvertragsparteien darin besteht, Personal zu halten. Dennoch sind in den letzten Jahren zahlreiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen worden und die betroffenen Beschäftigten befinden sich größtenteils in der sog. Freistellungsphase.
Für die während der Coronapandemie ausgeschüttete Sonderzahlung stellte sich die Frage, ob Beschäftigte während der Freistellungsphase Ansprüche auf diese Zahlungen haben. Dazu entschied das BAG (Urt. v. 25.7.2023 – 9 AZR 332/22), dass Beschäftigte, die sich zum Stichtag (1.10.2020) bereits in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befanden, Anspruch auf die Coronasonderzahlung haben. Die entsprechende Anpassung der Zahlung wegen der altersteilzeitbedingten „Teilzeit“ ist mit § 4 Abs. 1 TzBfG vereinbar. Es sei nicht sachfremd, dass die Tarifvertragsparteien den Umfang der Beteiligung des Arbeitgebers an den allgemeinen Coronafolgen an die der individuell vereinbarten Arbeitszeit entsprechende Vergütung anknüpfen, aus der die Beschäftigten ihre Aufwendungen erfahrungsgemäß decken.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
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· Artikel im Heft ·
In diesem Fall des LAG Hamm (Urt. v. 9.2.2022 – 9 Sa 1031/21, Rev. eingelegt unter dem Az. 9 AZR 129/22) begehrte ein
In diesem Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.10.2022 – 5Sa77/21) über die Frage zu entscheiden, ob auch Beschäftigte, die in die Freiphase
●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft
Vorteile
Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig
Herausforderungen und rechtlicher Rahmen
Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als