Coronasonderzahlung bei Altersteilzeit

1105
Bild: Photocreo Bednarek/stock.adobe.com
Bild: Photocreo Bednarek/stock.adobe.com

Hier geht es um Sonderzahlungsansprüche während der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Zwar sind die Tarifverträge rund um die Förderung der Altersteilzeit ausgelaufen, da die Personaldecke im öffentlichen Dienst nach und nach dünner geworden ist und das tarifpolitische Ziel der Tarifvertragsparteien darin besteht, Personal zu halten. Dennoch sind in den letzten Jahren zahlreiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen worden und die betroffenen Beschäftigten befinden sich größtenteils in der sog. Freistellungsphase.

Für die während der Coronapandemie ausgeschüttete Sonderzahlung stellte sich die Frage, ob Beschäftigte während der Freistellungsphase Ansprüche auf diese Zahlungen haben. Dazu entschied das BAG (Urt. v. 25.7.2023 – 9 AZR 332/22), dass Beschäftigte, die sich zum Stichtag (1.10.2020) bereits in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befanden, Anspruch auf die Coronasonderzahlung haben. Die entsprechende Anpassung der Zahlung wegen der altersteilzeitbedingten „Teilzeit“ ist mit § 4 Abs. 1 TzBfG vereinbar. Es sei nicht sachfremd, dass die Tarifvertragsparteien den Umfang der Beteiligung des Arbeitgebers an den allgemeinen Coronafolgen an die der individuell vereinbarten Arbeitszeit entsprechende Vergütung anknüpfen, aus der die Beschäftigten ihre Aufwendungen erfahrungsgemäß decken.

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen121.2 KB

· Artikel im Heft ·

Coronasonderzahlung bei Altersteilzeit
Seite 60
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In diesem Fall des LAG Hamm (Urt. v. 9.2.2022 – 9 Sa 1031/21, Rev. eingelegt unter dem Az. 9 AZR 129/22) begehrte ein

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In diesem Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.10.2022 – 5Sa77/21) über die Frage zu entscheiden, ob auch Beschäftigte, die in die Freiphase

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

●Problempunkt

Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vorteile

Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin wird über einen Vertrag zur „Altersteilzeitarbeit nach der Dienstvereinbarung zum TV FlexAZ“ in der sog. Ansparphase mit 39

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das Niedersächsische FG (Urt. v. 24.7.2024 – 9 K196/22) hatte darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von