Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT
Crowdworking
Eine tatsächliche und (arbeits-)rechtliche Einordnung
Definition Crowdworking
Crowdworking als tatsächliches und arbeitsrechtliches „Phänomen“ des digitalen Zeitalters stellt Hergebrachtes infrage und ergänzt den „bunten Strauß“ der Personalbeschaffung. Allein die deutsche Crowdworking-Plattform „Clickworker“ verzeichnete im Jahr 2020 rd. 2 Mio. registrierte Crowdworker weltweit, während es im Jahr 2017 noch rd. 1 Mio. waren (vgl.
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