Definition Crowdworking
Crowdworking als tatsächliches und arbeitsrechtliches „Phänomen“ des digitalen Zeitalters stellt Hergebrachtes infrage und ergänzt den „bunten Strauß“ der Personalbeschaffung. Allein die deutsche Crowdworking-Plattform „Clickworker“ verzeichnete im Jahr 2020 rd. 2 Mio. registrierte Crowdworker weltweit, während es im Jahr 2017 noch rd. 1 Mio. waren (vgl. Clickworker, Eckpunkte der Unternehmensentwicklung, 2021, verfügbar unter https://www.clickworker.de/ueber-uns/).
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Prof. Dr. Oliver Haag

Lena Fischer

· Artikel im Heft ·
Prekariat oder moderne Arbeitsform
Crowdworking ist eine Tätigkeitsform, die in den letzten Jahren nach den vorliegenden statistischen
Auf Augenhöhe verhandeln
Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die
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Vor dem LAG München (Urt. v. 4.12.2019 – 8 Sa 146/19, n. rk.) stritten die Beteiligten über die Arbeitnehmereigenschaft eines über eine App
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Am 7. und 8. Februar 2023 findet im Radisson Collection Hotel Berlin sowie virtuell der Kongress Arbeitsrecht statt.