„Das Arbeitszeitrecht wird […] als bevormundend und zu starr erlebt“

BAG-Präsidentin Inken Gallner im Gespräch

Das deutsche Arbeitsrecht unterliegt zunehmend europarechtlichen Einflüssen. Daher war das 11. Europarechtliche Symposion am BAG willkommener Anlass, um mit dessen Präsidentin Inken Gallner über EuGH-Rechtsprechung, Diskriminierungsrecht und Zeiterfassung zu sprechen. Ich treffe Frau Gallner nach dem Ende der Veranstaltung. Wir fahren mit dem Aufzug nach oben, wo sie die Tür vom Treppenhaus zu dem Gang öffnet, auf dem sich auch ihr Dienstzimmer befindet. Dort werden wir die nächsten drei Stunden im Gespräch verbringen.

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 Bild: Andreas Pöcking für AuA
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Liebe Frau Gallner, die Entscheidungen des EuGH sind für die nationalen Gerichte bindend und entsprechend bei der Auslegung nationaler Vorschriften zu beachten. Könnte man beim europäischen Arbeitsrecht von einer Art Case Law sprechen?

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Inken Gallner

Inken Gallner
Präsidentin, Bundesarbeitsgericht

· Artikel im Heft ·

„Das Arbeitszeitrecht wird […] als bevormundend und zu starr erlebt“
Seite 8 bis 12
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Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin war als Flugkapitänin tätig. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb mit sofortiger

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Body Teil 1

Nach den unionsrechtlichen Vorgaben in Form des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH bereits aus Mai 2019 bestand kein Zweifel mehr, dass die

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Problempunkt

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin endete zum 31.7.2017. Im Anschluss verlangte sie vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für

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Body Teil 1

Herr Sultzer, zunächst die ganz grundlegende Frage: Was ist ein Hinweisgeber?

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● Problempunkt

Die Klägerin war bei der Schuldnerin als Flugkapitänin beschäftigt. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den

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Ausgangslage

Alle EU-Mitgliedstaaten bis auf Polen haben inzwischen die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von