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ARBEITSRECHT
Das Arbeitszeugnis
Worauf Arbeitgeber achten müssen
Grundsätzliches zum Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, § 109 Abs. 1 GewO, wobei zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis unterschieden wird. Das einfache Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten, § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO.
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