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ARBEITSRECHT
Das BEM-Verfahren ist kein „Erstgespräch“
Anwesenheitsverbesserung durch Mitarbeitergespräche
1 Erfordernis von Vorgesprächen
In manchen Betrieben hat es sich offenbar eingebürgert, das BEM-Verfahren als „Erstgespräch“ anzusehen. Zuvor, so wird argumentiert, ergebe sich keine Verpflichtung für den Mitarbeiter der Einladung zum Gesundheitsgespräch Folge zu leisten. Außerdem sprächen sich die Arbeitnehmervertreter meist dagegen aus.
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