Das BEM-Verfahren ist kein „Erstgespräch“
1 Erfordernis von Vorgesprächen
In manchen Betrieben hat es sich offenbar eingebürgert, das BEM-Verfahren als „Erstgespräch“ anzusehen. Zuvor, so wird argumentiert, ergebe sich keine Verpflichtung für den Mitarbeiter der Einladung zum Gesundheitsgespräch Folge zu leisten. Außerdem sprächen sich die Arbeitnehmervertreter meist dagegen aus. Die Zeit der Krankenrückkehrgespräche sei nun einmal vorbei (vgl. etwa Kielsche, AiB 2013, S. 523, der davon spricht, dass die Rückkehrgespräche dazu angetan seien, Misstrauen und Ängste zu schüren und das Betriebsklima schwerwiegend zu belasten.
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Maren Habel

Dr. Frank Wetzling

· Artikel im Heft ·
Anlass für die schriftliche BEM-Befragung
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Zielsetzung und Bedeutung des BEM
Das BEM ist ein „rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“ (BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR