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ARBEITSRECHT
BEM und Kündigung Schwerbehinderter
ArbG Gießen, Urteil vom 11.7.2025
Höchstrichterlich ungeklärt in diesem Zusammenhang ist bislang die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, auch während der Dauer des Zustimmungsverfahrens vor dem Integrationsamt ein weiteres bEM anzubieten, wenn zwischen dem Antrag auf Zustimmung und Zugang der Kündigung erneut sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit aufgetreten sind.
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