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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten
Problempunkt
Die schwerbehinderte Klägerin ist bei der Beklagten als Packerin in Dauernachtschicht beschäftigt und wurde zudem zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gewählt. Einen Inklusionsbeauftragten hat die Beklagte nicht bestellt.
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