Das Prozessarbeitsverhältnis

Risiken und Chancen eines unterschätzten Rechtsinstituts

Kündigungsschutzprozesse dauern i. d. R. mehrere Monate und können sich im Einzelfall, insbesondere, wenn sich über mehrere Instanzen gestritten wird, einige Jahre hinziehen. Dies stellt für beide Parteien nicht nur eine Zeit der faktischen Rechtsunsicherheit dar, sondern Arbeitgeber tragen darüber hinaus insbesondere das finanzielle Risiko der Nachzahlung von Vergütungsansprüchen für den Fall, dass sich die streitgegenständliche Kündigung letztlich als unwirksam herausstellt (Annahmeverzugslohnrisiko). Eine zulässige, in der Praxis aber sehr selten genutzte Möglichkeit der Verringerung dieses Risikos ist das Prozessarbeitsverhältnis. Worum handelt es sich genau und welche Chancen und Risiken sind mit einem Prozessarbeitsverhältnis verbunden?

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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Das Annahmeverzugslohnrisiko bei Kündigung

Gem. § 615 Satz 1 BGB kann der Dienstverpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, wenn der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt. Diese Vergütung bei Annahmeverzug stellt eine Ausnahme vom Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ dar.

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RiArbG Sönke Oltmanns

RiArbG Sönke Oltmanns
Datenschutzbeauftragter, Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein, Arbeitsgericht Neumünster

· Artikel im Heft ·

Das Prozessarbeitsverhältnis
Seite 8 bis 11
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