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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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TITELTHEMA

Das Prozessarbeitsverhältnis

Risiken und Chancen eines unterschätzten Rechtsinstituts

Das Annahmeverzugslohnrisiko bei Kündigung

Gem. § 615 Satz 1 BGB kann der Dienstverpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, wenn der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt.

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