Eine geringfügig beschäftigte Bürokraft war bei einem konzernverbundenen Unternehmen eingesetzt und arbeitete in der Filiale in W. Dort waren insgesamt drei geringfügig beschäftigte Bürokräfte im Einsatz, die zu sich nicht überschneidenden Arbeitszeiten tätig waren. Jede der Mitarbeiterinnen hatte eine individualisierte Firmen-E-Mail-Adresse. Zugleich konnten sie einen Gruppen-E-Mail-Account für den dienstlichen Versand und Empfang von E-Mails nutzen. Die Bürokraft hatte ein dienstliches Laptop. In der Filiale standen mehrere Drucker, darunter auch ein Farbdrucker, zur Verfügung.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
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