Der Europäische Betriebsrat
Entwicklung des EBR
Das Betriebsverfassungsrecht endet nach dem Territorialitätsprinzip an den deutschen Grenzen. 1994 hat der europäische Gesetzgeber den EU-Mitgliedstaaten aufgegeben, für europaweit tätige Unternehmen/Unternehmensgruppen die gesetzlichen Grundlagen für einen „Europäischen Betriebsrat (EBR)” zu schaffen. In Deutschland wurde 1996 im „Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)“ ein erstes transnationales Betriebsverfassungsorgan, der EBR, geschaffen. Das EBRG wurde 2011 aufgrund der Änderung der zugrunde liegenden Richtlinie 2009/38/EG mit erweiterten Rechten für den EBR neugefasst.
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