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ARBEITSRECHT
Der Europäische Betriebsrat
Europaweite Interessenvertretung der Arbeitnehmer
Entwicklung des EBR
Das Betriebsverfassungsrecht endet nach dem Territorialitätsprinzip an den deutschen Grenzen. 1994 hat der europäische Gesetzgeber den EU-Mitgliedstaaten aufgegeben, für europaweit tätige Unternehmen/Unternehmensgruppen die gesetzlichen Grundlagen für einen „Europäischen Betriebsrat (EBR)” zu schaffen.
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