Der Fall Schlesinger: Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Sich ein Extra auf Firmenkosten zu gönnen, ist weit verbreitet. Besonders leitende Angestellte lassen sich gern vieles vom Unternehmen bezahlen. Dieses Handeln ist nicht ganz ungefährlich, wie jetzt der Fall der bisherigen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger zeigte. Sie veranstaltete im Februar ein Abendessen in ihrer privaten Wohnung. Die Rechnung über satte 1.154,87 Euro präsentierte sie dem Rundfunk Berlin-Brandenburg(RBB). Geschäftsessen bezahlt das Unternehmen normalerweise zu 100%. Man sollte sich jedoch sicher sein, dass es sich wirklich um einen rein dienstlichen Rahmen handelt. Andernfalls wird es schnell unangenehm, wenn Firmengeld für ein privates Vergnügen verwendet wird. Aus moralischer Sicht ist das verwerflich, aber darf der Arbeitgeber dieses Handeln sanktionieren? Wie ist das Verhalten straf- und zivilrechtlich einzuordnen? Rechtsanwalt Domenic Böhm erklärt, ob Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung reagieren dürfen. Ferner geht er der Frage nach, ob das Verhalten strafrechtliche Folgen für den Arbeitnehmer nach sich ziehen kann. Domenic Böhm ist Rechtsanwalt und Partner bei Sylvenstein Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich.

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 Bild: zenzen/stock.adobe.com
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Falsch abgerechnetes Abendessen erweckt den Verdacht auf Untreue

Patricia Schlesinger war seit dem 1.7.2016 Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Im September 2020 wurde sie vom Rundfunkrat für fünf weitere Jahre im Posten bestätigt. Am 15.8.2022 wurde sie von ihrem Amt kurzfristig abberufen. Grundlage war §22 des RBB-Staatsvertrags, der eine vorzeitige Abberufung der Intendantin erlaubt. Ein Grund ist hierfür nicht nötig.

Die Übertragung der Intendanz erfolgt demzufolge ohne einen Bezug auf einen Arbeitsvertrag. Inzwischen interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft für den Fall. Neben dem Abendessen geht es bei den Ermittlungen um Vorwürfe der Vetternwirtschaft mit ihrem Ehemann Gerhard Spörl. Dabei soll es um fragwürdige RBB-Aufträge gehen, die Herr Spörl für die Messe Berlin entgegennahm. Er war dort Aufsichtsratschef, bis er kürzlich selbst zurücktrat. Neben Frau Schlesinger ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft auch gegen Herrn Spörl und den zurückgetretenen RBB-Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf wegen Untreue und Vorteilsnahme.

Wann handelt es sich um einen Spesenbetrug?

Ins Rollen kamen die Ermittlungen wegen des Abendessens, das Frau Schlesinger in ihrer eigenen Wohnung durchführte. Dabei waren neben ihr weitere neun Personen anwesend. Inzwischen meldete sich die Berliner Polizeichefin Barbara Slowik und bestätigte, dass sie an dem Treffen teilnahm. Die Frage ist nun, ob es sich um einen Spesenbetrug handelt. Dazu muss geklärt werden, ob die Zusammenkunft einen dienstlichen Anlasshatte. Daraus kann abgeleitet werden, ob die Abrechnung der Spesen rechtmäßig war oder nicht.

Ein wichtiger Aspekt für den Verdacht auf Untreue ist, dass das Treffen in ihrer eigenen Wohnung stattfand. Dabei wurden mehrere Flaschen Champagner und Wein getrunken. Außerdem servierte Frau Schlesinger ein Vier-Gänge-Menü, so Barbara Slowik gegenüber den Medien. Sie war mit ihrem Ehemann anwesend. Frau Slowik und Frau Schlesinger sind nach Aussage der Polizeichefin befreundet. Dass es sich um ein Treffen mit einem dienstlichen Aspekt handelte, war Frau Slowik nicht bewusst. Auch Charité-Chef Heyo K. Kroemer war anwesend. Rechtlich bleibt festzuhalten, dass die entstandenen Spesen nur bei einem dienstlichen Anlass abgerechnet werden dürfen. War es jedoch ein privates Treffen, handelt es sich um einen sog. Spesenbetrug, der verschiedene rechtliche Folgen haben kann.

Wie können Arbeitgeber auf einen Spesenbetrug durch Mitarbeiter reagieren?

Der RBB hat eigenen Angaben zufolge eine ganze Armada an Rechtsanwälten mit dem Fall beauftragt, bei dem es mehrere Aspekte zu berücksichtigen gilt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht hatte Patricia Schlesinger neben der Berufung zur Intendantin einen ordentlichen Arbeitsvertrag mit dem RBB. Bei einem Spesenbetrug kann eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt sein. Allerdings gilt es vorher zu klären, ob eine solche Aufhebung wirklich gerechtfertigt ist oder nicht. Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Der Arbeitgeber muss den Umfang des Betrugs in seine Überlegungen einfließen lassen. Generell ist eine fristlose Kündigung aber denkbar.Zum anderen gilt es, aus strafrechtlicher Sicht festzustellen, inwiefern es sich bei dem besagten Abendessen um einen privaten Anlass handelt. Die Staatsanwaltschaft untersucht weitere Unregelmäßigkeiten, etwa bei der Vergabe von externen Aufträgen. Auch der RBB als geschädigtes Unternehmen hat Untersuchungen eingeleitet. Wenn das Essen privater Natur war, hätte es Frau Schlesinger nicht als Spesen abrechnen dürfen. Angestellte, die es trotzdem tun, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das StGB sieht hier Geld- oder gar Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Wie Arbeitgeber einem Spesenbetrug vorbeugen können

Erstaunlich an dem Fall ist, dass erst ein mutmaßlich privates Essen auf Firmenkosten den Skandal ins Rollen brachte. Die offenbar schon länger bestehende Auftragsvergabe durch Frau Schlesinger an ihren Mann hätte schließlich irgendwann auffallen sollen. Mit einem effizienten Controlling können Unternehmen einer solchen Vetternwirtschaft vorbeugen, wenn auch nicht immer. Beim RBB ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb ebenfalls gegen den Chefkontrolleur.

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Ein entscheidender Ansatzpunkt wären auch die Mitarbeiter selbst, die loyal zum Arbeitgeber, also zum Sender, stehen: Die angestellten und freien Mitarbeiter des RBB zeigen sich jedoch mehrheitlich frustriert. Gründe hierfür sind Kosteneinsparungen beim Personal. So schaffte der Sender die Wochenendzulagen ab und verlängerte die Schichten. Besonders das große Heer der Freiberufler hatte darunter zu leiden. Die so entstandene Demotivation der Mitarbeiter sorgt dafür, dass sie nicht ausreichend Engagement für den Arbeitgeber zeigen und auch nicht frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen.

Die Folge ist ein möglicherweise hoher Schaden für den RBB und damit für den Gebührenzahler. Aktuell kommen täglich neue Details ans Tageslicht. Neben den rechtlichen Auswirkungen gibt es also noch andere Aspekte, die für Unternehmen wichtig sind. So können ein wirkungsvolles Controlling wie auch motivierte Mitarbeiter solchen Fehlentwicklungen vorbeugen. Rechtlich wird aktuell beim RBB geklärt, ob und zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann. Dabei steht u.a. die Frage nach einer Abfindung im Raum. Darüber verhandeln aktuell die Anwälte beider Seiten.

Anm. d. Red.: Am 22.8.2022 wurde bekannt, dass Frau Schlesinger vom Verwaltungsrat fristlos entlassen wurde und keine Abfindung oder Ruhegeldzahlungen erhalten soll.

Hören Sie zu diesem Thema:

Patricia Schlesinger steht, so denn an den Vorwürfen etwas dran ist, stellvertretend für viele andere Grenzfälle in der Arbeitswelt. Welche Möglichkeiten haben...

Domenic Böhm

Rechtsanwalt, Partner, Sylvenstein Rechtsanwälte
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Der Fall Schlesinger: Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Seite 62
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