Der fehlgeschlagene Fremdpersonaleinsatz

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Die Verteidigung wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ist nicht nur höchst praxisrelevant, sondern war in der Vergangenheit gleichermaßen frustrierend. Auch wenn eine neuere Entscheidung des BGH an der strafrechtlichen Bewertung etwas ändern könnte, bleiben die zivil – und sozialversicherungsrechtlichen Risiken enorm hoch.
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 Bild: bogdanvija/stock.adobe.com
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Auf den Vorsatz kommt es an

Zu eindeutig und einfach überließen in der Vergangenheit die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden den Fachbehörden (wie den Hauptzollämtern und der Deutschen Rentenversicherung) die regelmäßig interessengeleitete und vorprogrammierte Prüfung der Arbeitgebereigenschaft, die Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist. Damit hatten sich die Ermittlungsbehörden von einer selbstständigen Prüfung weitestgehend verabschiedet: Denn – ist die Arbeitgebereigenschaft faktisch gesetzt – „indizierte“ dies regelmäßig den (bedingten) Vorsatz.

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Dr. Sebastian Maiß

Dr. Sebastian Maiß
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, michels.pmks Rechtsanwälte

Dr. Matthias Brockhaus

Dr. Matthias Brockhaus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf/Essen

· Artikel im Heft ·

Der fehlgeschlagene Fremdpersonaleinsatz
Seite 604 bis 607
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