Der fehlgeschlagene Fremdpersonaleinsatz
Auf den Vorsatz kommt es an
Zu eindeutig und einfach überließen in der Vergangenheit die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden den Fachbehörden (wie den Hauptzollämtern und der Deutschen Rentenversicherung) die regelmäßig interessengeleitete und vorprogrammierte Prüfung der Arbeitgebereigenschaft, die Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist. Damit hatten sich die Ermittlungsbehörden von einer selbstständigen Prüfung weitestgehend verabschiedet: Denn – ist die Arbeitgebereigenschaft faktisch gesetzt – „indizierte“ dies regelmäßig den (bedingten) Vorsatz.
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Dr. Sebastian Maiß
Dr. Matthias Brockhaus
· Artikel im Heft ·
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