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 Bild: Lustre Art Group/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 15 Minuten
TITELTHEMA

Der rechtssichere Kündigungszugang

Schmerzhafte Fehler bei Vorbereitung und Zustellung vermeiden

Einleitung

Formaljuristisch gesehen handelt es sich bei der Kündigungserklärung um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. So viel zur Dogmatik. Das bedeutet, dass die Kündigungserklärung nur dann ihre Wirksamkeit entfaltet, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Der Kündigungszugang ist also zwingende Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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