Detektiveinsatz im Arbeitsverhältnis

Voraussetzungen und Folgen

Der Einsatz von Detektiven zur Überwachung des Verhaltens von Arbeitnehmern beschäftigt die Arbeitsgerichte seit Jahrzehnten. Besteht der Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens und kann der Arbeitgeber diesen nicht selbst aufklären, erscheint der Einsatz verdeckter Überwachungspersonen als adäquates Mittel. Welche Fallstricke lauern hierbei?

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 Bild: DesignStorez/stock.adobe.com
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In der Praxis wohl am häufigsten anzutreffen ist die Überwachung arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer, bei denen entweder der Verdacht des “Krankfeierns” oder aber des genesungswidrigen Verhaltens entstanden ist (vgl. LAG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2022 – 1 Sa 250/22; AuA 7/23, S. 51). Angesichts hoher Krankenstände unter den Beschäftigten in Deutschland dürfte die Frage nach der Zulässigkeit solcher Maßnahmen während einer Krankmeldung weiter aktuell bleiben.

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Dr. Volker Subatzus

Dr. Volker Subatzus
Syndikusrechtsanwalt, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Detektiveinsatz im Arbeitsverhältnis
Seite 36 bis 39
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