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ARBEITSRECHT
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs
Änderung und Hinweise der Rechtsprechung
1 Dauer des Urlaubs
Ausgangspunkt für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist § 3 BUrlG. Danach beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Nach Absatz 2 gelten als Werktag alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Die Vorschrift stellt also auf eine Sechstagewoche ab.
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