1 Definition und Inhalt der Personalakte
Eine Legaldefinition der Personalakte halten die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts zwar nicht bereit, dennoch wird deren Existenz in einigen Normen vorausgesetzt, so z. B. in § 3 Abs. 5 TVöD oder in § 83 BetrVG, die das Einsichtsrecht der Beschäftigten in die „Personalakte“ regeln. § 106 BBG definiert die Personalakte zwar für das Beamtenverhältnis, allerdings findet diese Regelung keine Anwendung auf Nicht-Beamtenverhältnisse.
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Oliver Zöll
Christian Schönbach
· Artikel im Heft ·
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