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AKTUELL - Brennpunkt
Die juristische Vergewaltigung des § 106 GewO Der Fall
Im Vertrag des Klägers hieß es: „Vertragsgegenstand: B stellt die Fernsehsendung ‚TV t‘ sowie zahlreiche damit verbundene Shows und TV-Events … her … und beschäftigt Arbeitnehmer zur Mitwirkung an dieser Produktion. Tätigkeit: Der Arbeitnehmer wird bis 31.12.2015 als Produktionsleiter eingestellt.
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