Die Klageverzichtsprämie

Gestaltungsinstrument beim Personalabbau in Sozialplanverhandlungen

Zahlreiche Unternehmen entscheiden sich derzeit wegen der abflauenden Wirtschaftskraft in Deutschland zu Restrukturierungsmaßnahmen, an deren Ende häufig der Personalabbau steht. Für Arbeitgeber bedeutet dies regelmäßig Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Kündigungen sowie Kosten zur Rechtsverteidigung gegen Kündigungsschutzklagen. Daher sind Klageverzichts-/Turboprämien i. R. v. Sozialplanverhandlungen mit Betriebsräten ein zunehmend beliebtes Gestaltungsmittel, das die Anzahl von Kündigungsschutzklagen bei Personalabbaumaßnahmen reduzieren kann. Bei der Regelung einer solchen Prämie sind einige rechtliche Anforderungen zu beachten, die Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind.

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 Bild: Pisan Thailand/AdobeStock
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Hintergrund

Arbeitgeber sind beim Personalabbau wegen der strengen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen regelmäßig der Unsicherheit über ihre Wirksamkeit ausgesetzt. Es drohen insoweit langwierige Kündigungsschutzverfahren, was für Arbeitgeber erhebliche Nachteile zur Folge hat. So hängen die Personalplanung und Lohnkostenhöhe vom Ausgang der Gerichtsverfahren ab. Dies führt neben einer Kapitalbindung für Rückstellungen dazu, dass Arbeitgeber die Aufgabenverteilung bei Rückkehr obsiegender Arbeitnehmer umorganisieren müssen. Außerdem entstehen Mehrkosten für die Rechtsverteidigung gegen die Kündigungsschutzklagen.

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Andreas Schöberle

Andreas Schöberle

· Artikel im Heft ·

Die Klageverzichtsprämie
Seite 20 bis 23
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