Die schriftliche Befragung im Rahmen des BEM

§ 167 Abs. 2SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Oftmals wird das BEM-Verfahren von Mitarbeitern abgelehnt, weil eine „übergriffige“ Befragung befürchtet oder die Gesprächsform als zu belastend empfunden wird. Dennoch ist es für Arbeitgeber wichtig, zügig zu erfahren, wo und welche ggf. betrieblichen (Mit-)Ursachen für die häufigen oder langen Erkrankungen des Mitarbeiters ausschlaggebend sind und wie die betriebliche Präsenz verbessert werden kann. Die schriftliche Befragung ist zunächst mit der Arbeitnehmervertretung abzustimmen. Die konkrete Ausgestaltung soll in diesem Beitrag erläutert werden.

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Anlass für die schriftliche BEM-Befragung

Es ereignet sich nicht selten, dass der längere Zeit arbeitsunfähige Mitarbeiter sich nicht in der Lage sieht, einem persönlichen Gespräch im Betrieb Folge zu leisten, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil er sich aus anderen Anlässen einer Gruppe von Gesprächspartnern zur Erörterung der eventuellen Gründe seiner häufigen oder längerfristigen Erkrankung nicht zur Verfügung stellen möchte (Schiefer, RdA 2016, S. 196, 200 meint zu Recht, es biete sich an, ein Gespräch im Betrieb durchzuführen. Das hätte auch den Vorteil, ggf. die Gegebenheiten am Arbeitsplatz in Augenschein zu nehmen.).

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Maren Habel

Maren Habel
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partner, Bette Westenberger Brink, Mainz

Dr. Frank Wetzling

Dr. Frank Wetzling
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Bette Westenberger Brink, Mainz

· Artikel im Heft ·

Die schriftliche Befragung im Rahmen des BEM
Seite 26 bis 29
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