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ARBEITSRECHT
Die schriftliche Befragung im Rahmen des BEM
§ 167 Abs. 2SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anlass für die schriftliche BEM-Befragung
Es ereignet sich nicht selten, dass der längere Zeit arbeitsunfähige Mitarbeiter sich nicht in der Lage sieht, einem persönlichen Gespräch im Betrieb Folge zu leisten, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder weil er sich aus anderen Anlässen einer Gruppe von Gesprächspartnern zur Erörterung der eventuellen Gründe seiner häufigen oder längerfris
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