Die Sozialversicherungspflicht
Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft. Diese würde zwar grundsätzlich weitgehend eigenverantwortlich arbeiten und in gewissem Umfang flexibel auf Wünsche und Bedürfnisse der zu pflegenden Personen reagieren können. Dies genüge jedoch nicht, um eine selbstständige Tätigkeit anzunehmen. Insbesondere bei Diensten höherer Art könne das Weisungsrecht auf das Stärkste eingeschränkt und „zur funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess“ verfeinert sein.
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Tobias Grambow

Nina-Tabea Zwick

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