Ein Verdacht als Kündigungsgrund
Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch der Verdacht einer schweren Verfehlung eine Kündigung begründen. Der Verdacht muss sich auf eine Pflichtverletzung beziehen, die, im Falle ihrer Gewissheit, an sich geeignet wäre, eine Kündigung zu rechtfertigen.
Die Instanzgerichte billigen diese Rechtsprechung ebenso wie die herrschende Meinung in der Literatur. Teilweise wird die Zulässigkeit einer auf einen bloßen Verdacht gestützten Kündigung aber auch bezweifelt.
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