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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 14 Minuten
ARBEITSRECHT

Druck- und Verdachtskündigung

Der Fall Gil Ofarim als Weckruf

Ein Verdacht als Kündigungsgrund

Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch der Verdacht einer schweren Verfehlung eine Kündigung begründen. Der Verdacht muss sich auf eine Pflichtverletzung beziehen, die, im Falle ihrer Gewissheit, an sich geeignet wäre, eine Kündigung zu rechtfertigen.

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