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ARBEITSRECHT
Druck- und Verdachtskündigung
Der Fall Gil Ofarim als Weckruf
Ein Verdacht als Kündigungsgrund
Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch der Verdacht einer schweren Verfehlung eine Kündigung begründen. Der Verdacht muss sich auf eine Pflichtverletzung beziehen, die, im Falle ihrer Gewissheit, an sich geeignet wäre, eine Kündigung zu rechtfertigen.
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