Druck- und Verdachtskündigung

Der Fall Gil Ofarim als Weckruf

Anfang Oktober 2021 veröffentlichte der Sänger Gil Ofarim auf der Social-Media-Plattform Instagramein Video, in dem er schildert, dass ein Angestellter des Leipziger Hotels „The Westin“ ihn aufgefordert habe, seine Halskette mit Davidstern abzunehmen, bevor er einchecke. Über das Hotel und den beschuldigten Mitarbeiter ergoss sich daraufhin eine Welle des Hasses. Vielfach wurde die Kündigung des Beschäftigten gefordert. Die erschien manchem allein wegen des Verdachts, dass der Mitarbeiter so gehandelt habe, gerechtfertigt. Die Geschäftsführung des Hotels hat auf die Vorwürfe besonnen reagiert. Das war gut so! Zwei Jahre später gestand der Künstler vor Gericht, dass er gelogen hatte. Arbeitgeber können viel aus diesem Fall lernen. Letztlich ist aber der Gesetzgeber gefordert.

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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Ein Verdacht als Kündigungsgrund

Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch der Verdacht einer schweren Verfehlung eine Kündigung begründen. Der Verdacht muss sich auf eine Pflichtverletzung beziehen, die, im Falle ihrer Gewissheit, an sich geeignet wäre, eine Kündigung zu rechtfertigen.

Die Instanzgerichte billigen diese Rechtsprechung ebenso wie die herrschende Meinung in der Literatur. Teilweise wird die Zulässigkeit einer auf einen bloßen Verdacht gestützten Kündigung aber auch bezweifelt.

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Prof. Dr. Arnd Diringer

Prof. Dr. Arnd Diringer
Leiter Forschungsstelle für Arbeitsrecht, Hochschule Ludwigsburg, Kolumnist, Welt am Sonntag

· Artikel im Heft ·

Druck- und Verdachtskündigung
Seite 14 bis 19
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