Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Dynamische Bezugnahmeklausel nicht durch BV änderbar

Eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Dies hat das BAG nun klargestellt (Urt. v. 11.4.2018 – 4 AZR 119/17).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium