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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Eigenmächtige Räumung des Betriebsratsbüros durch den Arbeitgeber
Das LAG Frankfurt (Beschl. v. 14.1.2019 – 16 TaBVGa 6/19, rk.) hatte über die Beschwerde gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden, wonach dem Arbeitgeber untersagt wird, die Einrichtung des Betriebsratsbüros und die dort gelagerten Unterlagen und Materialien in andere Räumlichkeiten umzuziehen.
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