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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Einbehaltung von Kundengeldern rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein Lkw-Fahrer bei einem freien Großhandel hatte die Aufgabe, Barzahlungen der Kunden für die ausgelieferten Bestellungen entgegenzunehmen und an die Arbeitgeberin abzuführen. Ab Januar 2013 war diese zahlungsunfähig, ab Februar 2013 zahlte sie keine Gehälter mehr aus. Der Kläger behielt daraufhin die auf seiner letzten Verkaufsfahrt eingenommenen Kundengelder ein, konkret den Betrag i.

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