Einführung von Personalsoftware
Wesentliche datenschutzrechtliche Implikationen
Möchte ein Unternehmen eine Personalsoftware einführen, sind zunächst einige allgemeine Punkte zu klären. Dies betrifft u. a. die Fragen, ob die Software auf den firmeneigenen Servern („on premise“) betrieben oder eine Cloud-Lösung bevorzugt wird, welche Funktionen (z. B. digitale Personalakte, digitale Lohnabrechnung etc.) genutzt bzw. welche Daten digitalisiert werden sollen und wozu die Einführung erfolgt. Auf dieser Basis kann anschließend ein passender Anbieter ausgewählt werden.
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Sarah Klachin
Nadia Schaff
· Artikel im Heft ·
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