Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT
Einführung von Personalsoftware
Datenschutz- und arbeitsrechtliche Fallstricke
Wesentliche datenschutzrechtliche Implikationen
Möchte ein Unternehmen eine Personalsoftware einführen, sind zunächst einige allgemeine Punkte zu klären. Dies betrifft u. a. die Fragen, ob die Software auf den firmeneigenen Servern („on premise“) betrieben oder eine Cloud-Lösung bevorzugt wird, welche Funktionen (z. B. digitale Personalakte, digitale Lohnabrechnung etc.) genutzt bzw.
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