Einführung von Personalsoftware
Wesentliche datenschutzrechtliche Implikationen
Möchte ein Unternehmen eine Personalsoftware einführen, sind zunächst einige allgemeine Punkte zu klären. Dies betrifft u. a. die Fragen, ob die Software auf den firmeneigenen Servern („on premise“) betrieben oder eine Cloud-Lösung bevorzugt wird, welche Funktionen (z. B. digitale Personalakte, digitale Lohnabrechnung etc.) genutzt bzw. welche Daten digitalisiert werden sollen und wozu die Einführung erfolgt. Auf dieser Basis kann anschließend ein passender Anbieter ausgewählt werden.
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Sarah Klachin

Nadia Schaff

· Artikel im Heft ·
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Ausgangslage
Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Problempunkt
Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf
Impfpflicht
Eine gesetzliche Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus besteht aktuell nicht. Eine solche ergibt sich auch nicht aus