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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Eingruppierung einer Entscheiderin im Asylverfahren

In einem Verfahren vor dem LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 10.4.2018 – 19 Sa 57/17, rk.) stand die tarifgerechte Eingruppierung im Streit. Auf das Arbeitsverhältnis findet der BAT und diesen ergänzende oder ersetzende Tarifverträge in der für den Arbeitgeber geltenden Fassung Anwendung. Die Klägerin, Entscheiderin in Asylverfahren, ist derzeit nach der Entgeltgruppe (EG) 12 eingruppiert.

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