Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung: einheitlicher Arbeitsvorgang
Die Klägerin wird als Sachbearbeiterin in einer Kreispolizeibehörde eingesetzt. Den größten Anteil mit bis zu 60 % ihrer Tätigkeit macht die Bearbeitung von Reisekosten-, Trennungsentschädigungs- und Umzugskostenerstattungsanträgen aus. Die Klägerin war der Auffassung, diese als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehenden Aufgaben rechtfertigten eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
