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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Einladung von Schwerbehinderten bei internen Stellenausschreibungen

Der Kläger, seit 2013 als schwerbehindert anerkannt, ist seit 1990 Angestellter der Bundesagentur für Arbeit. Seitdem war er mehrmals aufgrund seiner Tätigkeit im Personalrat sowie als Schwerbehindertenvertreter ganz oder teilweise von seinen Aufgaben freigestellt. Seine berufliche Laufbahn wurde daher in der Folgezeit fiktiv erfasst.

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