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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung
Die Parteien stritten über die Frage der zutreffenden Stufenzuordnung. Fraglich war, ob das Merkmal der einschlägigen Berufserfahrung des § 16 Abs. 2 TV-L erfüllt ist. Der Kläger wurde als Referatsleiter eingestellt und in die Entgeltgruppe 15 TV-L Entgeltstufe 1 eingruppiert.
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