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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
(Elektro-)Fahrradleasing
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat durch Verfügung vom 4.10.2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung des (Elektro-)Fahrradleasings Stellung genommen (S 2334.2.1 – 122/2 St 36).
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