Entgelttransparenz

Was bedeutet die neue Richtlinie für Arbeitgeber?

Bereits im Juni 2023 hat der Europäische Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie (RL [EU] 2023/970; nachfolgend auch „EntgTranspRL“) einen weiteren Schritt zur Behebung des Entgeltgefälles zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) unternommen. Dieser Beitrag beleuchtet den Inhalt der Richtlinie und zieht einen Vergleich zur derzeit noch geltenden (deutschen) Rechtslage. Im Anschluss hieran werden die Auswirkungen auf Unternehmen aufgezeigt und praktische Handlungsempfehlungen gegeben. Zu Beginn jedoch soll zunächst der statistische Hintergrund des Gender-Pay-Gaps näher betrachtet werden.

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 Bild: beast01/stock.adobe.com
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Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes (30.1.2023) lag das unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland im Jahr 2022 bei 18 %. Frauen verdienten danach durchschnittlich 20,05 Euro brutto pro Stunde. Bei Männern betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn hingegen 24,36 Euro. In der Berechnung des unbereinigten Gender-Pay-Gaps nicht berücksichtigt sind Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung, Bildungsniveau, Erfahrung, Dienstalter, Branche, Karriere-Unterbrechungen oder die Art der Tätigkeit. Aus dem unbereinigten Gender-Pay-Gap kann insofern nicht gefolgert werden, dass Frauen für die gleiche Arbeit zwangsläufig 18 % weniger Verdienst erhalten.

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Daniel Hennig

Daniel Hennig
Rechtsanwalt, Counsel, CMS Hasche Sigle, Köln

Stephanie Witt

Stephanie Witt
Rechtsanwältin, Counsel, CMS Hasche Sigle, Köln

Henry Lambertz

Henry Lambertz
Referendar, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, CMS Hasche Sigle, Köln

· Artikel im Heft ·

Entgelttransparenz
Seite 8 bis 11
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