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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Erfolgreicher Auflösungsantrag bei unwahrem Prozessvortrag
Es kommt selten vor, dass die Gerichte bei unwirksamer Kündigung das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Ein Auflösungsantrag ist nur dann erfolgreich, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.
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