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 Bild: sebra/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Erforderliche Technik für Video- und Telefonkonferenzen des Betriebsrats

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.6.2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

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