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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Erforderliche Technik für Video- und Telefonkonferenzen des Betriebsrats
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.6.2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
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