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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat
Ein Betriebsratsmitglied schloss mit seinem Arbeitgeber im März 2020 einen Aufhebungsvertrag, wonach sein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021 enden wird und er ab 1.4.2020 bis zum rechtlichen Beendigungszeitpunkt unwiderruflich unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge freigestellt wird.
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