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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Europarecht bei der Stufenzuordnung
Im TV-L wird bei der Stufenzuordnung – anders als im TVöD – zwischen der externen und der beim selben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung unterschieden. Das BAG (Urt. v. 29.4.2021 – 6 AZR 232/17) folgte nun dem EuGH (Urt. v. 23.4.2020 – C-710/18, AuA 9/20, S. 549) und entschied: Die bei der Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung in § 16 Abs.
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