Europarecht bei der Stufenzuordnung

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Im TV-L wird bei der Stufenzuordnung – anders als im TVöD – zwischen der externen und der beim selben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung unterschieden. Das BAG (Urt. v. 29.4.2021 – 6 AZR 232/17) folgte nun dem EuGH (Urt. v. 23.4.2020 – C-710/18, AuA 9/20, S. 549) und entschied: Die bei der Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung in § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vorgesehene auf die Stufe 3 begrenzte Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungszeiten verstößt gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit des Art. 45 Abs. 1 AEUV und ist unanwendbar, soweit der Arbeitnehmer diese Erfahrung in einem vorherigen Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat und damit im Anwendungsbereich des Unionsrechts erworben hat. Solche Berufserfahrungszeiten sind uneingeschränkt zu berücksichtigen.

Das Urteil zeigt, dass auch im Tarifrecht europarechtliche Vorgaben zu beachten sind. Bleibt die Frage, wie die Lösung in der Praxis aussehen kann. Denn das BAG betont, nur bei in einem vorherigen Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbener Berufserfahrung müsse das Unionsrecht beachtet werden. Der differenzierten Behandlung dieser unterschiedlichen Sachverhalte sowohl innerhalb des § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L als auch im Verhältnis zu Satz 2 dieser Tarifnorm stehen weder Unionsrecht noch nationales Verfassungsrecht entgegen.

Und Fälle, in denen Beschäftigte einschlägige Berufserfahrung aus dem EU-Ausland mitbringen, dürften selten und damit handhabbar sein.

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Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
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· Artikel im Heft ·

Europarecht bei der Stufenzuordnung
Seite 29
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Die Klägerin ist bei dem beklagten Arbeitgeber seit dem Jahr 2012 nach dem TV-L beschäftigt. Bis zum Ende der Befristung im Jahr 2017

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Einführung

Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die

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Das BAG hatte in einem zweiten Urteil, das ebenfalls am 15.10.2021 erging (6 AZR 268/20), zur Stufenzuordnung zu entscheiden. Es ging um

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Das OVG Lüneburg musste sich in dieser Entscheidung vom 12.1.2022 (18 LP 1/21) mit einem Aspekt der Stufenzuordnung im TV-L befassen

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Was ist einschlägige Berufserfahrung? Danach wird die Stufenzuordnung vorgenommen und die Unterschiede sind groß. Zwischen der Stufe 1 und

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Die Klägerin war in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen bei der Beklagten als Sporttrainerin tätig und begehrte eine höhere