Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT
Fallstricke beim BEM
Gesundheit und Gesundheitsprävention
Zweck und Voraussetzungen des BEM
Das BEM dient der Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen seiner erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, § 167 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
