Fallstricke beim BEM
Zweck und Voraussetzungen des BEM
Das BEM dient der Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen seiner erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, § 167 Abs. 2 SGB IX.
Fallstrick 1: Ermittlung des maßgeblichen Zeitraums
Erste Fehler können sich bereits bei der Ermittlung des Jahres- und Sechs-Wochen-Zeitraums einschleichen.
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Isabelle Reiß

Friederike Kumsteller

· Artikel im Heft ·
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