Fallstricke beim BEM

Gesundheit und Gesundheitsprävention
Dass die Themen Gesundheit und Gesundheitsprävention eine wichtige Rolle spielen, haben Arbeitgeber längst erkannt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann dabei ein hilfreiches Instrument der Fürsorge sein. Gleichzeitig hat das BEM in den letzten Jahren im Vorfeld der krankheitsbedingten Kündigung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Obwohl – oder weil – es keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des Verfahrens gibt, sind bei der Durchführung eines BEM viele Einzelheiten zu beachten.
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 Bild: pixabay.com
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Zweck und Voraussetzungen des BEM

Das BEM dient der Klärung, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten, der länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen seiner erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, § 167 Abs. 2 SGB IX.

Fallstrick 1: Ermittlung des maßgeblichen Zeitraums

Erste Fehler können sich bereits bei der Ermittlung des Jahres- und Sechs-Wochen-Zeitraums einschleichen.

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Isabelle Reiß

Isabelle Reiß
Rechtsanwältin, ARVANTAGE – Kanzlei für Arbeitsrecht, Berlin

Friederike Kumsteller

Friederike Kumsteller
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, ARVANTAGE – Kanzlei für Arbeitsrecht, Berlin

· Artikel im Heft ·

Fallstricke beim BEM
Seite 18 bis 21
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