Freistellung – aber richtig

Dos und Don’ts für Arbeitgeber!
Gerade nach dem Ausspruch einer Kündigung ist das Miteinander häufig derart zerrüttet, dass keine Partei ein Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, also i. d. R. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, tatsächlich für den Arbeitgeber arbeitet und sich vor Ort am Arbeitsplatz aufhält. Eine Freistellung ist daher oftmals eine attraktive Alternative und kann je nach Gestaltung Vorteile für jede Arbeitsvertragspartei bringen.
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Mann stürzt im Bürostuhl aus Hochhaus Bild: lassedesignen/stock.adobe.com
Mann stürzt im Bürostuhl aus Hochhaus Bild: lassedesignen/stock.adobe.com

1 Warum überhaupt freistellen?

Es gibt Situationen in einem Arbeitsverhältnis, in denen sich jede Arbeitsvertragspartei mit der Möglichkeit einer Freistellung des Arbeitnehmers auseinandersetzen muss. Die Erwartungen daran sind regelmäßig sehr hoch und es bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Form. Dabei muss sich der Arbeitgeber nicht nur die Frage stellen, „ob“ er den Beschäftigten freistellen möchte, sondern insbesondere auch „wie“. Unternehmen und Mitarbeiter haben häufig unterschiedliche Interessen:

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Lara-Christina Willems

Lara-Christina Willems
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Pinsent Masons, München

Kathrin Brügger

Kathrin Brügger
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin im Bereich Arbeitsrecht, KPMG Law

· Artikel im Heft ·

Freistellung – aber richtig
Seite 648 bis 652
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