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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Freistellung unter Anrechnung von Freizeitausgleichsansprüchen
Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses schlossen die Parteien am 4.10.2021 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.6.2022, also rund neun Monate später, endete. Darin regelten sie u.
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