Rechtsfolgen unzutreffender Statusbeurteilung
Die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Statusbeurteilung können vielfältig und erheblich sein: Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder Scheinselbstständigkeit führen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher bzw. Auftraggeber und zwar auch über Jahre/Jahrzehnte zurück mit allen Rechten und Pflichten (§§ 9, 10 Abs. 1 AÜG; § 611a BGB), z. B. auch gesetzliche Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung (BAG, Urt. v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NZA 2020, S. 1537: „freie“ Grafikdesignerin über 18 Jahre; LAG München, Urt. v.
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Sabine Friedl
· Artikel im Heft ·
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