Fremdfirmen rechtssicher einsetzen

Compliance in der betrieblichen Praxis

Fremdfirmen-Compliance ist ein Dauerbrenner in der betrieblichen Praxis. Die Rechtsprechung der Gerichte und die Prüfungen durch den Zoll (FKS) nehmen jährlich zu. Eine unzutreffende Statusbeurteilung, d. h. Selbstständiger statt Arbeitnehmer (§ 611a BGB) oder abhängig Beschäftigter (§ 7 SGB IV), kann erhebliche Folgen nach sich ziehen. Hier soll ein Überblick über die aktuelle Rechtslage gegeben und aufgezeigt werden, wie die erheblichen Risiken in der Praxis minimiert werden können.

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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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Rechtsfolgen unzutreffender Statusbeurteilung

Die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Statusbeurteilung können vielfältig und erheblich sein: Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder Scheinselbstständigkeit führen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher bzw. Auftraggeber und zwar auch über Jahre/Jahrzehnte zurück mit allen Rechten und Pflichten (§§ 9, 10 Abs. 1 AÜG; § 611a BGB), z. B. auch gesetzliche Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung (BAG, Urt. v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NZA 2020, S. 1537: „freie“ Grafikdesignerin über 18 Jahre; LAG München, Urt. v.

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Sabine Friedl

Sabine Friedl
Rechtsanwältin, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, München

· Artikel im Heft ·

Fremdfirmen rechtssicher einsetzen
Seite 26 bis 31
Frei
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Body Teil 1

Wie hängen Führung und Arbeitsmoral im Unternehmen zusammen?

Wenn die These ist, dass sich die Arbeitsmoral in Deutschland

Im Titelthema nehmen Dr. Rolf Kowanz und Carl-Philipp Fischer die Erwerbstätigkeit von Rentnern unter arbeits-, sozialversicherungs- und

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Problempunkt

Nach § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV haftet bei einer Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher für die Abführung der

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Body Teil 1

● Problempunkt

Die Arbeitgeberin hatte eine Mitarbeiterin eingestellt, ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. In

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Body Teil 1

Die Klage und auch die Berufung gegen das klageabweisende Urteil hatten u. a. keinen Erfolg, da ein hinreichender Vortrag zur Bildung von

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Body Teil 1

Der Kläger ist gem. TV-L beschäftigt und erhält Entgelt aus der Entgeltgruppe 6. Er wird vorrübergehend mit Aufgaben eines erkrankten