Rechtsfolgen unzutreffender Statusbeurteilung
Die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Statusbeurteilung können vielfältig und erheblich sein: Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder Scheinselbstständigkeit führen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher bzw. Auftraggeber und zwar auch über Jahre/Jahrzehnte zurück mit allen Rechten und Pflichten (§§ 9, 10 Abs. 1 AÜG; § 611a BGB), z. B. auch gesetzliche Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung (BAG, Urt. v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NZA 2020, S. 1537: „freie“ Grafikdesignerin über 18 Jahre; LAG München, Urt. v.
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Sabine Friedl

· Artikel im Heft ·
Wie hängen Führung und Arbeitsmoral im Unternehmen zusammen?
Wenn die These ist, dass sich die Arbeitsmoral in Deutschland
Im Titelthema nehmen Dr. Rolf Kowanz und Carl-Philipp Fischer die Erwerbstätigkeit von Rentnern unter arbeits-, sozialversicherungs- und
Problempunkt
Nach § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV haftet bei einer Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher für die Abführung der
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin hatte eine Mitarbeiterin eingestellt, ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. In
Die Klage und auch die Berufung gegen das klageabweisende Urteil hatten u. a. keinen Erfolg, da ein hinreichender Vortrag zur Bildung von
Der Kläger ist gem. TV-L beschäftigt und erhält Entgelt aus der Entgeltgruppe 6. Er wird vorrübergehend mit Aufgaben eines erkrankten