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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Fristlose Kündigung in Elternzeit
Begeht eine schwangere Arbeitnehmerin eine Tat, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bedarf diese der Zustimmung der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde für Gesundheit und Soziales.
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