Begeht eine schwangere Arbeitnehmerin eine Tat, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bedarf diese der Zustimmung der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde für Gesundheit und Soziales. Den Antrag auf Zustimmung muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis vom Kündigungssachverhalt stellen und im Falle der Ablehnung der Zustimmung diese vor dem Verwaltungsgericht einklagen. Aufpassen müssen Arbeitgeber, wenn während eines längere Zeit andauernden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Sonderkündigungsschutz infolge Mutterschaft bzw. Elternzeit endet. So lag der Fall, den das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
Kinder sind Kinder
Zum erleichterten Verständnis sei in diesem Beitrag zwischen Elternzeit und Elternteilzeit unterschieden:
Problempunkt
Der Beschwerdeführer war Polizeiobermeister des Landes Baden-Württemberg. Vor den Verwaltungsgerichten wandte er sich
Elternzeitverlangen zur Betreuung des Kindes
Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines
Nach § 17 Abs. 2 ArbZG kann die Aufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten
Problempunkt
Die Klägerin ist Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin. Sie war seit 1.3.2012 bei der Beklagten als Referentin Accounting