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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Fristlose Kündigung wegen rechtsradikaler Gesinnung

Der Kläger trat 1998 in die Dienste des Unternehmens als Maschinenschlosser ein. Es galt u.a. die Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ und die „Verhaltensgrundsätze des Volkswagenkonzerns“, die sich u. a. mit der Bekämpfung von Diskriminierungen und dem Auftreten der Mitarbeiter in der Öffentlichkeit befassen.

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